Moving Mountains

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Vertragsbedingungen zwischen

peak2peak consulting GmbH

Stefanienstraße 2A

82041 Oberhaching

Deutschland

– im Folgenden „Anbieter“ –

und

den in § 2 dieser AGB bezeichneten Kunde/Kundin (auch Teilnehmer/Teilnehmerin genannt) geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/Buchung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen der Kundin werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann über die Website des Anbieters Leadership Seminare, WanderCoachings, MountainRetreats und andere Workshops/Seminare und Dienstleistungen (im folgenden „Dienstleistung” oder “Seminar”) über den Button „Jetzt Buchen” auswählen. Mit der Anmeldung, die vom Anbieter in einer separaten Anmeldebestätigung angenommen wird, schließen  Anbieter und Kunde einen Vertrag über die da beschriebene Dienstleistung. Vor der Bestellung kann die Kundin die Daten jederzeit ändern und einsehen.

(2) Der Anbieter schickt dem Kunden eine Bestätigung der Anmeldung per E Mail zu, in der die Bestellung der Kundin nochmals aufgeführt wird und auf die AGB und Stornobedingungen verwiesen wird. Alle Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(3) Sollten Dienstleistungen nicht wie unter (1) angegeben über die Homepage des Anbieters, sondern durch einen separaten Vertrag vereinbart werden, so gelten diese AGB ergänzend und sinngemäß zusätzlich.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt in Deutsch oder in Englisch.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Stornierung

(1) Die Preise, die sich auf der Website des Anbieters an Privatkunden richten, werden als Brutto-Preise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer für Endverbraucher angegeben. Die Preise, die sich auf der Website des Anbieters an Unternehmen richten, werden als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

(2) An- und Abreise, sowie Mittag- und Abendessen sind im Preis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt.

(3) Die Gebühr für die Dienstleistung ist nach nach Rechnungserhalt fällig und per Überweisung auf das Konto der Holvi Bank, IBAN: DE90 1001 7997 0451 3008 73, BIC: HOLVDEB1 des Anbieters zahlbar.

(4) Der Teilnehmer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (Stornierung). Die Stornierung bedarf der Schriftform. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 3 Monate vor Seminarbeginn möglich. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Stornierung beim Anbieter. Für Stornierungen, die dem Anbieter später aber bis 6 Wochen vor dem Seminar zugehen, berechnet der Anbieter dem Teilnehmer  50 % der Seminargebühr. Bei Stornierungen, die dem Anbieter später zugehen, ist der Anbieter berechtigt, dem Teilnehmer 80 % der Seminargebühr in Rechnung zu stellen. Bei Stornierungen innerhalb von 1 Woche, erscheint eine Teilnehmerin zur Veranstaltung nicht (no show), oder verlässt dieser die Veranstaltung frühzeitig, wird die volle Seminargebühr berechnet.

(5) Bei speziell auf Kundenwünsche zugeschnittene Events/Seminare gilt das folgende:

  • Der Gesamtbetrag der Rechnung muss spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung in vollem Umfang auf unserem Konto der Holvi Bank, IBAN: DE90 1001 7997 0451 3008 73, BIC: HOLVDEB1 eingegangen sein. Bei Events, in denen die peak2peak consulting GmbH selbst in Vorleistung geht (bei größeren Events, Location- oder Hotelbuchungen), ist die peak2peak consulting GmbH berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe von zwischen 25% und 50% des Gesamtnettobetrages des Events vorab in Rechnung zu stellen.
  • Eine kostenfreie Stornierung ist bis 3 Monate vor Seminarbeginn möglich. Bei Stornierungen zwischen 3 Monaten und 8 Wochen vor dem Termin werden 25% des Gesamtbetrages des Events berechnet. Bei Stornierungen die danach eingehen, bis 21 Tage vor dem Termin werden 50 % des Gesamtnettobetrages in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen innerhalb von 21 Tagen oder Nichterscheinen der Gruppe wird der volle vereinbarte Preis berechnet.

(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von den Regelungen der Absätze 1 bis 5 unberührt.

§ 4 Absage von Veranstaltungen (Rücktritt), Kündigung und Ausschluss von Teilnehmern

(1) Der Anbieter behält sich vor, das Seminar wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl bis spätestens zehn Tage vor dem geplanten Termin oder aus Gründen höherer Gewalt, wie etwa der plötzlichen Erkrankung eines Referenten, unvorhergesehener Wetterbedingungen, wegen unverschuldeter kurzfristiger Verhinderung oder unverschuldetem Nichterscheinens eines Leiters ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatz-Leiters abzusagen. Bereits vom Teilnehmer entrichtete Teilnahmegebühren werden voll zurückerstattet. Die Teilnehmerin wird hiervon unverzüglich informiert. Kann die Veranstaltung nur teilweise nicht stattfinden, ist das Entgelt nach dem Verhältnis der zum Zeitpunkt der Absage der Veranstaltung bereits erbrachten Teilleistung zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistung geschuldet, es sei denn, dass die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Teilnehmer unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin ohne Wert ist.

(2) Für Schäden, die dem Teilnehmer durch eine Absage des Anbieters entstehen, kommt der Anbieter nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen des Abschnitts „Haftungsausschluss und -beschränkung“ (§ 6 dieser AGB) auf.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, in den Fällen des § 314 BGB zu kündigen. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 314 BGB liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Bei begründeten Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung einer Teilnehmerin zur Teilnahme an einer Veranstaltung; dies gilt insbesondere bei physischen oder psychischen Erkrankungen, der Einnahme von Medikamenten oder den Konsum von Drogen oder Rauschmitteln, die eine Gefahr für den Teilnehmer oder andere nicht ausschließen lassen;
  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung des Leiters, insbesondere bei Störung der Durchführung der Veranstaltung durch unangemessenes Verhalten;
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber den Leitern, anderen Teilnehmern oder dem Anbieter und dessen Personal;
  • Diskriminierung von Personen wegen ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ihrer sexuellen Identität;
  • Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische, weltanschauliche oder agitatorische Zwecke.

Anstelle einer Kündigung kann der Anbieter den Teilnehmer auch von der Veranstaltung ganz oder teilweise ausschließen. Der Vergütungsanspruch des Anbieters wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

(4) Bei speziell auf Kundenwünsche zugeschnittene Events/Seminare gilt das folgende: Soweit das Seminar/Event auf Grund höherer Gewalt, verkehrsgefährdenden Straßenzuständen, besonderen Verkehrs- oder Wettersituationen, nicht durchgeführt werden kann, sind wir berechtigt, vor oder während des Seminars/Events vom Vertrag zurückzutreten. Soweit das Seminar/Event bereits die Hälfte der gebuchten Dauer überschritten hat, so gilt es als abgeleistet und ist voll zu bezahlen. Sofern die Zeit weniger als die Hälfte der gebuchten Dauer beträgt, sind lediglich unsere bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Aufwendungen von der Kundin zu ersetzen. Sofern das Event aus o.g. Gründen nicht angetreten werden kann, wird der vorher bezahlte Betrag an den Kunden zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.

 

§ 5 Änderungsvorbehalte

Der Anbieter ist berechtigt, notwendige inhaltliche und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung aus triftigem Grund vorzunehmen, soweit diese den Inhalt der angekündigten Veranstaltung nicht wesentlich ändern und der Teilnehmerin zumutbar sind. Ferner ist der Anbieter berechtigt, die vorgesehenen Leiter im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall und sonstige kurzfristige Verhinderung) durch andere, hinsichtlich des angekündigten Themas vergleichbar qualifizierte Personen zu ersetzen, es sei denn, dass der Wechsel dem Teilnehmer nicht zumutbar ist.

§ 6 Haftungsausschluss und -beschränkung

(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmerin aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder wegen Nichteinhaltung einer vom Anbieter gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Die Einschränkungen des Abs. 1 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 7  Bilder, Video und Fotomaterial bei Seminaren

(1) Bei den Leadership Seminaren, WanderCoachings, MountainRetreats, und anderen Seminaren/Events des Anbieters können Fotos, Videos oder sonstige Bildnisse für die Eigenwerbung des Veranstalters gemacht werden, die auf seinen Internetseiten, in Flyern und in weiteren Werbemitteln veröffentlicht werden.

(2) Es handelt sich hierbei nicht um Portraits Einzelner, sondern um Medien, die die Gesamtheit des Seminars spiegeln und bei der der/die Einzelne als Teilnehmer zu erkennen ist.

(3) Mit der Buchung und Teilnahme an der Veranstaltung versichert die Teilnehmerin, dass ihr das Beschriebene bekannt ist und zusätzlich wird der Anbieter vor Beginn der Veranstaltung das ausdrückliches Einverständnis des Teilnehmers einholen, dass diese Fotos, Videos oder sonstigen Bildnisse oder Tonaufnahmen erstellt und veröffentlicht werden dürfen.

(4) Sollten Kunden nicht mit den beschriebenen Bildnissen einverstanden sein, ist dies dem Anbieter mitzuteilen.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts Anwendung.

(Stand Januar 2024)

(2) Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgendem Link erreichbar ist : http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

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